Ermäßigte Kursgebühren
Folgende Personen können beim VÖH bzw. der Ausbildungsleitung um eine Reduktion der jeweiligen Kursgebühr ansuchen. Dies muss vor dem Einzahlen der Kursgebühr unter Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgen:
- 10 % Ermäßigung für VÖH Mitglieder (also Mitglieder eines Höhlenvereines oder einer Schauhöhle).
- 10 % Ermäßigung für StudentInnen (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres).
- 10 % Ermäßigung für PensionistInnen.
- BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Personen unter wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen: individuell abgestimmte Ermäßigung. In diesen Fällen bitte die Ausbildungleitung direkt kontaktieren.
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