Hütten Gegenrecht

Hütten-Gegenrecht

Der VÖH nimmt durch seine Mitgliedschaft bei der Österreichischen Bergsteigervereinigung (ÖBV) und dem Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) am Abkommen zum Hütten-Gegenrecht in Österreich teil. VÖH-Mitglieder erhalten damit gegen Vorweis eines gültigen Mitgliedsausweises mit Gegenrechts-Logo ohne weitere Formalitäten bis zu 50% Ermäßigung auf die Nächtigungstarife von Schutzhütten in Österreich. Der Preisnachlass entspricht der gleichen Nächtigungsermäßigung, wie die Mitglieder des Betreibervereins erhalten. Es ist daher nicht mehr notwendig, auf den Hütten des ÖAV und des DAV in Österreich eine Gegenrechts-Bestätigung oder, wie in früheren Jahren, eine Hüttenmarke zu kaufen. Das Abkommen gilt nicht für Schutzhütten im Ausland wie etwa in Bayern oder Südtirol.

Das nationale Hütten-Gegenrecht gilt auf den Schutzhütten folgender Vereine:

Dieses Abkommen besteht seit 2004.

Weitere Informationen: Hütten-Gegenrecht

Sollte es für VÖH-Mitglieder auf der einen oder anderen Schutzhütte trotzdem Schwierigkeiten geben, bitten wir um umgehende Mitteilung an den VÖH-Vorstand: info@hoehle.org