Kollektiv-Unfallversicherung

(English version below)

Der VÖH hat seit 1997 für die Mitglieder der höhlenkundlichen Vereine im VÖH eine Kollektivunfallversicherung bei der Allianz-Elementar-Versicherung abgeschlossen (für Schauhöhlen gelten andere Bedingungen). Diese gilt für alle aktiven Mitglieder. Ab 01.01.2019 gilt diese Versicherung ausschließlich für Höhlenunfälle mit verletzten Personen. Bergungen aufgrund von Krankheit, oder Kosten in Folge von Freizeitunfällen abseits der weiter unten definierten Tätigkeiten sind nicht versichert.

Es wird daher empfohlen, auch andere Versicherungen, wie sie z.B. von alpinen Vereinen angeboten werden, in Betracht zu ziehen, sodass auch Bergung aus Bergnot, Unfälle bei anderen Sportarten, etc. versichert sind.

Allgemeine Bedingungen

Versicherungssummen

Dauernde Invalidität: 20.000 € (Leistung ab 25% Invalidität, Progression 25/300, Maximalleistung 60.000 €)
Todesfall: 2.500 €
Unfallkosten: 40.000 € (exkl. Privatklinik und private Ordinations- und Operationskosten)
Such- und Bergungskosten in Folge eines Unfalls: 40.000 €

Versicherungsschutz

Für Mitglieder im VÖH erstreckt sich die Versicherung auf Unfälle bei der nicht berufsmäßigen und unentgeltlichen Ausübung der Vereinstätigkeit als Höhlenforscher, auch wenn diese nicht auf Veranlassung des Vereines geschehen. Künstliche unterirdische Objekte sind Höhlen gleichgesetzt. Nicht mitversichert sind alle weiteren Freizeitunfälle. Unter die Versicherung fallen auch Unfälle der versicherten Mitglieder bei den folgenden Gelegenheiten:

Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn zu Gunsten der versicherten Person keine weiteren Versicherungsverträge für Such- und Bergekosten sowie Unfallkosten bestehen. Ist die Versicherungssumme aus dem Titel Bergungskosten aus weiteren Versicherungsverträgen geringer als 40.000 €, so besteht Versicherungsschutz in Höhe der Differenz zu 40.000 €.

Die Versicherung gilt auf der ganzen Erde.

Dauernde Invalidität: Es gilt als vereinbart, dass ab einem 25%igen Invaliditätsgrad eine Leistung erbracht wird.

Begriff des Unfalles: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung (Verletzung) erleidet. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln sowie Meniskusverletzungen.

Unfallkosten: Bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme werden Unfallkosten ersetzt, sofern sie innerhalb von 2 Jahren vom Unfalltag an gerechnet entstehen und soweit nicht von einem Sozialversicherungsträger Ersatz zu leisten ist oder von einem sonstigen Leistungsträger Ersatz geleistet wurde. Heilkosten die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren sind ebenfalls Unfallkosten. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten des Verletztentransportes.

Such- und Bergungskosten: Die Kosten der Suche und der Bergung, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat. Suchkosten für unverletzte Personen sind nicht versichert.

Haftungsausschlüsse: Gründe des Haftungsausschlusses sind unter anderem durch Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente gegeben. Die Benützung von Luftfahrzeugen, Luft- und Motorsportgeräten, Explosivkörpern, Kriegsereignisse und bergsteigerische Expeditionsreisen in vergletscherte Hochgebirgsregionen außerhalb Europas, sowie die Teilnahme an Wettbewerben führen ebenfalls zum Haftungsausschluss. Für Tauchgänge wird eine eigene Versicherung empfohlen, da die VÖH-Versicherung Druckkammern nicht deckt. Krankheiten (z.B. Fieber, Übelkeit, Herzinfarkt, Unterkühlung, Dekompressionskrankheit,...) und die Überschreitung von Alarmzeiten (ohne Unfall) sind nicht versichert, genausowenig Lawinenunfälle ohne Verletzung.

Versicherte Person: Es können alle Personen (auch nicht-österreichische Staatsbürger), die in einem österreichischen Höhlenverein im VÖH Mitglied sind, versichert werden. Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft. Versichert sind alle Mitglieder laut Meldung. Bezugsberechtigt bei Unfalltod sind die gesetzlichen Erben. Eine Mitgliedschaft bei mehreren Vereinen des VÖH hat keine Erhöhung der Deckungssumme als Folge.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Ansprechpartner (ist bei einem Unfall umgehend zu verständigen):
Thomas Exel versicherung@hoehle.org

 

VÖH Accident Insurance

The Austrian Speleological Association (VÖH) offers to all members of the caving clubs within VÖH insurance for injuries sustained in the course of caving activities (the insurance company is Allianz-Elementar). This insurance does not cover professional guiding and show cave activities. All active members have coverage subject to the conditions explained below. To become a member, please visit: hoehle.org/mitgliedsvereine

Starting 01/01/2019, this insurance is restricted to (non-professional) caving activites. Other sports or recreational activities are not covered. Neither are costs of rescue operations caused by illness or exhaustion.

Please consider taking out other insurance if you engage in other sports or alpine activities, or if you need coverage for general alpine rescue operations. Such insurance is e.g. offered by alpine associations.

Benefits:
Disability/invalidity: 20,000 € (starting with 25% disability; progression 25/300, maximum 60.000 €)
Death: 2,500 €
Costs incurred by accidents: 40,000 € (exluding costs caused by treatment by private hospitals/physicians)
Costs for search and rescue in case of accidents: 40,000 €

Coverage: The insurance policy covers caving accidents with injury to persons. Caving activity must take place in your leisure time. All activities where you a paid for, e.g. as a cave guide, are not covered. Artificial subterranean cavities are equal to natural caves. Accidents caused by activities other can caving are not covered! The insurance is valid worldwide. The insurance sum is subject to reduction if other coverage exists.

Disability caused by accidents: Benefits will be paid out in case of degree of invalidity 25 to 100% (no benefit if degree of invalidity is below 25 %)

The insurance covers also the following:

Exclusion of liability: Reasons for exclusion of liability is the influence of alcohol or drugs, usage of aircrafts, air- and motorsports, accidents in connection with explosives, war, diving (pressure chambers are not covered), expeditions to glaciated areas outside of Europe, and competitions. Note that the insurance covers only cases where persons suffer injuries. No coverage exists for rescue operations caused by sickness (fever, heart attack, hypothermia, decompression sickness, ...); neither for search operations caused by returning too late and missing the call-out time if no accident is involved.

This translation is for your information only. The authors are not responsible for any errors. For detailed information see the German version above.

Contact person (for questions, and in case of an accident):
Thomas Exel versicherung@hoehle.org